SWTPRA
Modulinformationen (SWTPra)
- Veranstaltungsnummer: L.079.05300
- Für Informatiker, Wirtschaftsinformatiker & Ingenieurinformatiker (Informatik):
- Modul: Softwaretechnikpraktikum
- Aufwand: 8 ECTS-Punkte
Voraussetzungen für das Softwaretechnikpraktikum
Am Softwaretechnikpraktikum dürfen nur Studierende im Studiengang Informatik, Wirtschaftsinformatik und Ingenieurinformatik mit Schwerpunkt Informatik teilnehmen. Für die Teilnahme müssen folgende Module erfolgreich abgeschlossen sein:
- im Modul Programmierung: Grundlagen der Programmierung (GP)
- im Modul Software Engineering: Software Engineering (SE)
Anmeldung zum SWTPra 2023 / 2024
Alle, die im WS 2024/2025 am SWTPra teilnehmen möchten, müssen sich über PAUL zur Veranstaltung anmelden. Die zweite Anmeldphase beginnt am 30.09.2024 und endet am 06.10.2024.
In PAUL muss sich jeder Teilnehmer neben der Veranstaltung zwingend für eine Kleingruppe anmelden, in der die Aufgaben des Praktikums bearbeitet werden. Die Organisatoren behalten sich vor, in Fällen in denen keine vollständigen Gruppen gebildet werden konnten, ggf. Änderungen vorzunehmen bzw. Gruppen zusammen zu legen, wenn die Teilnehmerzahl einer Kleingruppe zu gering ist.
Zusätzlich muss sich jeder Teilnehmer während der Anmeldephase für die Prüfung (Studien-/Praktikumsleistung und Klausur) anmelden
Bitte beachten Sie, dass das SWTPra aus mehreren Teilprüfungen besteht (siehe Prüfungsbedingungen), die Klausur eingeschlossen. Die Anmeldung zur Prüfung SWTPra beinhaltet auch die Anmeldung zur SWTPra-Klausur!
Prüfungsbedingungen
- Am SWTPra können nur Studierende teilnehmen, die alle genannten Voraussetzungen erfüllen. Diese werden bei der Prüfungsanmeldung sichergestellt und haben bei der Veranstaltungsanmeldung keine Relevanz.
- Im Gegensatz zu den meisten anderen Veranstaltungen bildet das gesamte SWTPra eine Prüfung, die aus mehreren Teilleistungen (Abgabedokumente, Mitarbeit, Hausarbeit, etc.) besteht. Zum Bestehen des SWTPra müssen alle Teilleistungen mindestens mit der Note "Ausreichend" bewertet werden.
- Im Fall von mangelhaften Teilleistungen während des SWTPra kann vom Veranstalter jederzeit eine Zwischenprüfung durchgeführt werden, auch während des Semesters. Das Nichtbestehen dieser Prüfung führt sofort zum Nichtbestehen des SWTPra.
- Am Ende des Semesters findet eine Hausarbeit statt deren Bestehen Voraussetzung zum Bestehen der Veranstaltung ist.
- Im Gegensatz zu vielen anderen Veranstaltungen besteht bei den Gruppensitzungen sowie allen Sonderveranstaltungen des Softwaretechnikpraktikums (Präsentationen, Turnier, etc.) Anwesenheitspflicht. Sollte jemand mehr als 2 Mal unentschuldigt (d.h. ohne ärztliches Attest) fehlen, bzw. durch Abwesenheit oder zu spätes Erscheinen auf insgesamt mehr als 180 Fehlminuten kommen, so gilt das SWTPra als nicht bestanden!